Auch im Falle eines Versicherungsschadens können Sie sich gern an uns wenden.

Im Regelfall können wir bei Haftpflichtschäden an Ihrer Maschine oder
bei Hausratversicherungsschädendirekt mit Ihrer Versicherung abrechnen.

Einige Beispiele:

Blitzschlag / Überspannung
Herabfallengelassenes Zubehör oder Geräte
Wasserschäden innerhalb der Maschine
Wasserschäden durch Fremdgeräte (z.B. Wasserpumpe zur Frischwasserversorgung lieferte Überdruck an Festwasseranschluss)

Bei Fragen dazu wenden Sie sich direkt an uns, gerne Informieren wir Sie im Falle eines Versicherungsschadens an Ihrem Kaffeevollautomaten zum weiteren Vorgehen.